Die Fahrerlaubnisklasse A1 ist häufig die erste Fahrerlaubnis für Motorradfahrer. Die Klasse gilt als begrenzter Motorradführerschein und erlaubt das Fahren von Motorrädern mit bis zu 125 cm3.
Die Fahrerlaubnisklasse A1 ist auch als "125er-Führerschein" bekannt. Er berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kraftfahrzeugen mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3. Ein wichtiger Vorteil für Besitzer der Klasse A1 sind die gelockerten Regelungen für den Erwerb der nächsthöheren Klasse A2. Wer bereits im Besitz der Klasse A1 ist und diese für mindestens 2 Jahre besitzt, muss für den Erwerb der Klasse A2 keine theoretische Prüfung und keine praktischen Fahrstunden absolvieren. Die praktische Prüfung ist die einzige Hürde zum "Upgrade" auf die Klasse A2.
Die Fahrerlaubnisklasse A1 ist auch als "125er-Führerschein" bekannt. Er berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kraftfahrzeugen mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3. Ein wichtiger Vorteil für Besitzer der Klasse A1 sind die gelockerten Regelungen für den Erwerb der nächsthöheren Klasse A2. Wer bereits im Besitz der Klasse A1 ist und diese für mindestens 2 Jahre besitzt, muss für den Erwerb der Klasse A2 keine theoretische Prüfung und keine praktischen Fahrstunden absolvieren. Die praktische Prüfung ist die einzige Hürde zum "Upgrade" auf die Klasse A2.
*= bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
**= 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer anderen FE-Klasse
Hast du Fragen zur Fahrerlaubnisklasse A1 oder möchtest diese bei uns erwerben? Wir helfen dir gerne persönlich weiter.
Bahnhofstraße 1
95444 Bayreuth
und nach Vereinbarung.